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   VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194   

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VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194 (https://dejure.org/2017,50768)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194 (https://dejure.org/2017,50768)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - AN 1 K 17.00194 (https://dejure.org/2017,50768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayPVG Art. 8; BayLlbG Art. 16 Abs. 2, Art. 17a; GG Art. 33 Abs. 2; BayPersVG Art. 46 Abs. 3 S. 5
    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat

  • rewis.io

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für einen freigestellten Personalrat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 24.05.2017 - 3 CE 17.465

    Bildung der Vergleichsgruppe bei fiktiver Laufbahnnachzeichnung für

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Mit weiterem Schriftsatz vom 30. Mai 2017 verwies der Beklagte auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2017 - 3 CE 17.465, der inzident über das hier streitgegenständliche Modell zur fiktiven Beurteilung entschieden habe.

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigen (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014, juris Rn. 23; B.v. 24.5.2017 - 3 CE 17.465, juris Rn. 24; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2016, Art. 17a LlbG Rn. 9).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 13; U.v. 16.12.2010 - 2 C 11.09, BayVBl. 2011, 508; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O. Rn. 24 ff.; B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 25).

    Die Bildung einer solchen Vergleichsgruppe stellt deshalb ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung dar (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 1 WB 8.16, juris Rn. 36; B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6.13, juris Rn. 35, BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O. Rn. 26).

    Daher darf der Dienstherr die Vergleichsgruppe nicht so zusammenstellen, dass eine Beförderung des freigestellten Personalratsmitglieds unabhängig von dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang der anderen Gruppenmitglieder ausgeschlossen ist (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, juris Rn. 14, 15; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O.; B.v. 24.5.2017, a.a.O.).

    Das hier gewählte Vorgehen des Beklagten bewegt sich im zulässigen Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der fiktiven Laufbahnnachzeichnung (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O.; VG Augsburg, U.v. 6.7.2017 - Au 2 K 17.168, juris Rn. 20; VG München, U.v. 26.9.2017 - M 5 K 17.1229; BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, a.a.O.).

    Ansonsten bestünde auch die Gefahr, dass die Vergleichsgruppe zu klein wird und gegen das Begünstigungsverbot verstoßen wird (VG München, U.v. 26.9.2017, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 29).

    Der Einschätzungsspielraum bei der Wahl der Methode der fiktiven Laufbahnnachzeichnung zwingt nicht dazu, die Vorgehensweise zu wählen, die sich für den freigestellten Beamten als jeweils günstigste erweist (BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 34).

    Durch die Gestaltung der fiktiven Laufbahnnachzeichnung wird eine hinreichend große Vergleichsgruppe gewährleistet, die es ermöglicht, die durchschnittliche Entwicklung der in der Gruppe befindlichen Beamtinnen und Beamten nachzuzeichnen (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017 - 3 CE 17.465).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Der Dienstherr habe einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose darüber, wie der berufliche Werdegang ohne Freistellung verlaufen wäre (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 und vom 21.7.2016 - 1 WB 8.16).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung sei geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führe (BVerwG, B.v. 30.6.2014, a.a.O.).

    Der Dienstherr verstoße gegen das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot, wenn er eine Vergleichsgruppe zur fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs so zusammenstelle, dass dessen berufliches Fortkommen von vornherein ausgeschlossen sei (BVerwG, B.v. 30.6.2014, a.a.O.).

    Die Nichtberücksichtigung dieser Beamten sei vom Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose darüber, wie der berufliche Werdegang ohne Freistellung verlaufen wäre, mit umfasst (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14).

    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigen (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014, juris Rn. 23; B.v. 24.5.2017 - 3 CE 17.465, juris Rn. 24; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2016, Art. 17a LlbG Rn. 9).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 13; U.v. 16.12.2010 - 2 C 11.09, BayVBl. 2011, 508; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O. Rn. 24 ff.; B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 25).

    Daher darf der Dienstherr die Vergleichsgruppe nicht so zusammenstellen, dass eine Beförderung des freigestellten Personalratsmitglieds unabhängig von dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang der anderen Gruppenmitglieder ausgeschlossen ist (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, juris Rn. 14, 15; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O.; B.v. 24.5.2017, a.a.O.).

    Das hier gewählte Vorgehen des Beklagten bewegt sich im zulässigen Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der fiktiven Laufbahnnachzeichnung (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O.; VG Augsburg, U.v. 6.7.2017 - Au 2 K 17.168, juris Rn. 20; VG München, U.v. 26.9.2017 - M 5 K 17.1229; BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, a.a.O.).

  • VG München, 26.09.2017 - M 5 K 17.1229

    Fiktive Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Das hier gewählte Vorgehen des Beklagten bewegt sich im zulässigen Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der fiktiven Laufbahnnachzeichnung (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O.; VG Augsburg, U.v. 6.7.2017 - Au 2 K 17.168, juris Rn. 20; VG München, U.v. 26.9.2017 - M 5 K 17.1229; BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, a.a.O.).

    Ansonsten bestünde auch die Gefahr, dass die Vergleichsgruppe zu klein wird und gegen das Begünstigungsverbot verstoßen wird (VG München, U.v. 26.9.2017, a.a.O.; BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 29).

    Eine solche Meistbegünstigung wäre unzulässig (vgl. VG München, U.v. 26.9.2017, a.a.O.).

    Die Kammer teilt auch die Auffassung des Verwaltungsgerichts München im Urteil vom 26. September 2017 - M 5 K 17.1229, dass für den Beklagten keine Verpflichtung bestand, anstelle des arithmetischen Mittelwertes der Gesamturteile der Beamtinnen und Beamten aus der Vergleichsgruppe eine andere Berechnungsmethode (Median bzw. Zentralwert) zur Fortschreibung der Leistungsentwicklung heranzuziehen.

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Dies verlangt größtmögliche Vergleichbarkeit der erhobenen Daten (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00, BayVBl 2002, 373).

    Höchstmögliche Vergleichbarkeit wird grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00, a.a.O.).

    Die Einheitlichkeit des Beurteilungszeitraums soll gewährleisten, dass die Beurteilung für alle Beamten gleichmäßig die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfasst (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 C 41/00, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 3 CE 15.2014

    Fiktive Leistungsfeststellung bei Personalräten: Beurteilungsnachzeichnung durch

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Die Freistellung darf die Chancen, sich in einem Auswahlverfahren um ein höheres Amt nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzusetzen, nicht verbessern, aber auch nicht beeinträchtigen (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 25.1.2016 - 3 CE 15.2014, juris Rn. 23; B.v. 24.5.2017 - 3 CE 17.465, juris Rn. 24; Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand Dezember 2016, Art. 17a LlbG Rn. 9).

    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 13; U.v. 16.12.2010 - 2 C 11.09, BayVBl. 2011, 508; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O. Rn. 24 ff.; B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 25).

    Daher darf der Dienstherr die Vergleichsgruppe nicht so zusammenstellen, dass eine Beförderung des freigestellten Personalratsmitglieds unabhängig von dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang der anderen Gruppenmitglieder ausgeschlossen ist (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11.14, juris Rn. 14, 15; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O.; B.v. 24.5.2017, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2008 - 4 S 519/08

    Fiktive Nachzeichnung der Laufbahnentwicklung eines Personalratsmitglieds.

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Deshalb habe sich die Laufbahnnachzeichnung am Durchschnitt, d.h. an der generellen Laufbahnentwicklung der Beschäftigten zu orientieren, die zur Vergleichsgruppe gehörten (siehe Art. 17a LlbG; VGH Mannheim, B.v. 4.7.2008 - 4 S 519/08).

    Dabei darf dieser im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamter auf das unvermeidliche Maß beschränken (BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 2 C 38/95, juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 4.7.2008 - 4 S 519/08, Rn. 3; OVG RP, B.v. 20.8.2012 - 2 B 10673/12, juris Rn. 14).

    Es obliegt deshalb grundsätzlich der Entscheidung des Dienstherrn, welchen Personenkreis er vergleichend berücksichtigt (VGH BW, B.v. 4.7.2008 - 4 S 519/08, Rn. 3).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung;

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Das Regelungskonzept für die fiktive Nachzeichnung ist geeignet, eine Benachteiligung zu vermeiden, wenn seine Anwendung zu nachvollziehbaren, weil durch Tatsachen fundierten Aussagen über die fiktive Leistungsentwicklung und den sich daraus ergebenden Werdegang führt (BVerwG, U.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14, juris Rn. 13; U.v. 16.12.2010 - 2 C 11.09, BayVBl. 2011, 508; BayVGH, B.v. 25.1.2016, a.a.O. Rn. 24 ff.; B.v. 24.5.2017, a.a.O., juris Rn. 25).

    Die fiktive Fortschreibung fingiert nicht nur eine tatsächlich im Beurteilungszeitraum nicht erbrachte Leistung, sie unterstellt auch eine Fortentwicklung der Leistungen des Beamten entsprechend dem durchschnittlichen beruflichen Werdegang einer Gruppe vergleichbarer Beamter (BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 2 C 11.09, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Bei der Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Auswahl der Methode zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung sei u. a. der Verwaltungsaufwand in praktikablen Grenzen zu halten (BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 2 C 38/95; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 20.8.2012 - 2 B 10673/12).

    Dabei darf dieser im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamter auf das unvermeidliche Maß beschränken (BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 2 C 38/95, juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 4.7.2008 - 4 S 519/08, Rn. 3; OVG RP, B.v. 20.8.2012 - 2 B 10673/12, juris Rn. 14).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2012 - 2 B 10673/12

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren, hier: vom Dienst freigestelltes

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Bei der Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Auswahl der Methode zur fiktiven Laufbahnnachzeichnung sei u. a. der Verwaltungsaufwand in praktikablen Grenzen zu halten (BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 2 C 38/95; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 20.8.2012 - 2 B 10673/12).

    Dabei darf dieser im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens in typisierender Weise vorgehen und den Verwaltungsaufwand zur Ermittlung einer fiktiven Laufbahnentwicklung in praktikablen Grenzen halten sowie die Erörterung von Personalangelegenheiten anderer Beamter auf das unvermeidliche Maß beschränken (BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 2 C 38/95, juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 4.7.2008 - 4 S 519/08, Rn. 3; OVG RP, B.v. 20.8.2012 - 2 B 10673/12, juris Rn. 14).

  • BVerwG, 21.07.2016 - 1 WB 8.16

    Freistellung vom Dienst; Personalrat; Benachteiligungsverbot; fiktive

    Auszug aus VG Ansbach, 12.12.2017 - AN 1 K 17.00194
    Der Dienstherr habe einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Wahl der Methode und des Verfahrens zur Erstellung der Prognose darüber, wie der berufliche Werdegang ohne Freistellung verlaufen wäre (BVerwG, B.v. 30.6.2014 - 2 B 11/14 und vom 21.7.2016 - 1 WB 8.16).

    Die Bildung einer solchen Vergleichsgruppe stellt deshalb ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung dar (BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 1 WB 8.16, juris Rn. 36; B.v. 11.12.2014 - 1 WB 6.13, juris Rn. 35, BayVGH, B.v. 24.5.2017, a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Bayern, 23.10.2009 - 3 CE 09.2011

    BeamtenrechtVorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 17.168

    Vergleichsgruppe für fiktive Laufbahnnachzeichnung für freigestelltes

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

  • VGH Bayern, 15.04.2016 - 3 BV 14.2101

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Rektor, Bewerber, Konrektor, Amtszulage,

  • VGH Hessen, 06.05.2015 - 1 B 2043/14

    Konkurrenz Versetzungsbewerber/Beförderungsbewerber Ausschöpfen der dienstlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1984 - 15 S 2525/83

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall der

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

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